Strafanzeige wegen der Massentötung von Füchsen in Hofgeismar

Im Auftrag der Anti-Jagd-Allianz e.V, und weiteren Tierrechts- und Tierschutzorganisationen hat Rechtsanwalt Storr Strafanzeigegegen Hofgeismarer Jäger gestell. Hintergrund dafür ist eine Revierübergreifende Jagd bei der u.a. mindestens 71 Füchse erlegt wurden. 

Lesen Sie hierzu die Pressemeldung von RA Storr:

 

Strafanzeige wegen der Massentötung von Füchsen in Hofgeismar (Hessen)

Massentötung von Füchsen war weder vom Tierseuchenrecht noch vom Jagdrecht gedeckt

Einem Pressebericht der Hofgeismarer Allgemeinen vom 01.02.2013 zufolge kam es bei einer von den Hegegemeinschaften Reinhardswald, Essetal und Warmetal zwischen dem 25.01. und 27.01.2013 veranstalteten revierübergreifenden „Schwarzwildschwerpunktjagd" zur beiläufigen Massentötung von mindestens 71 Füchsen. Als Rechtfertigung für diese Massentötung von Wirbeltieren, die grundsätzlich dem Schutz des Tierschutzgesetzes (TierSchG) unterstehen, wurde nachträglich vor allem die angebliche Seuchengefahr durch Tollwut und Fuchsbandwurm genannt.

Wegen dieses Sachverhaltes haben nun zahlreiche Tierschutzorganisationen über die Kanzlei Storr aus Neustadt am Main (Bayern) Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz bei der Staatsanwaltschaft Kassel eingereicht.

Jäger sind für die Bekämpfung von Tierseuchen nicht zuständig

Für die Abwehr von Tierseuchen, auch für vorbeugende Maßnahmen, war die Jägerschaft nicht zuständig. Ausschließlich sachlich zuständig für Maßnahmen der Seuchenabwehr und/oder -vorbeuge war vielmehr die nach § 1 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung zum Vollzug des Tierseuchenrechts (TierSVollzV) örtlich zustände Kreisverwaltungsbehörde.

Deutschland gilt seit 2008 offiziell als tollwutfrei

Das Argument, dass die Jäger die Tollwut bekämpfen und daher massenhaft Füchse erlegen müssen, ist zudem eine längst widerlegte Mär: Deutschland gilt seit 2008 nach den internationalen Kriterien der Weltorganisation für Tiergesundheit als tollwutfrei.

Auch die Gefahr vor Fuchsbandwurm gehört “ins Reich der Legenden“

Zudem ist in Deutschland kein einziger Fall einer Fuchsbandwurminfektion eines Menschen über Waldbeeren etc. dokumentiert. So berichtete das Magazin „Welt der Wunder“ am 18.6.2012 unter Berufung auf Mediziner vom Uniklinikum Ulm und von der Universität Würzburg, die offiziell Entwarnung gaben:

„Dass man sich auf diese Weise mit dem Fuchsbandwurm infizieren kann, darf endgültig ins Reich der Legenden verbannt werden.“

Revierübergreifende Massentötung von Füchsen war eine illegale Jagdmethode

Die Durchführung von revierübergreifenden Jagdausübungsmaßnahmen sieht das gegenwärtige Jagdrecht in Hessen nicht vor. Diese Art der Jagd bedürfte einer Gesetzesänderung. Dies hat z.B. der Gesetzgeber in Rheinland-Pfalz erkannt und hat daher sein Jagdgesetz als erstes Bundesland entsprechend geändert und darin ausdrücklich aufgenommen, dass Hegegemeinschaften auch „jagdbezirksübergreifende Bejagungen” durchführen können.

Die revierübergreifende Massentötung von Füchsen in Hofgeismar war daher nach hessischem Jagdrecht illegal und verstößt somit gegen das Tierschutzgesetz.

Keine Rechtfertigung der Massentötung von Füchsen aus wildbiologischer Sicht

Anders, als von Jägern oft behauptet, nehmen unbejagte Fuchsbestände keinesfalls überhand. Komplexe Sozialstrukturen, in denen bei hoher Populationsdichte und geringem Jagddruck deutlich weniger Welpen zur Welt kommen, beschränken die Vermehrungsrate. Der renommierte Biologe und Fuchsforscher Dr. Erik Zimen kommentierte dieses Phänomen plakativ mit den Worten „Geburtenbeschränkung statt Massenelend“. Im Normalfall bringt eine Füchsin drei bis fünf Junge zur Welt. In Gebieten, in denen Füchse stark verfolgt werden, können es jedoch doppelt so viele sein. Auf diese Weise können Verluste schnell wieder ausgeglichen werden. Füchse erfüllen zudem eine wichtige Rolle als „Gesundheitspolizei“. Sie fangen hauptsächlich Mäuse - zum Nutzen der Landwirtschaft -, vertilgen Aas und erbeuten meist kranke oder verletzte Tiere und tragen somit zur Gesunderhaltung der Tierpopulationen bei. Doch der Fuchs ist nicht nur „Gesundheitspolizei“ der Felder und Wiesen, sondern er trägt auch zum Schutz des Waldes bei, da er Waldwühlmäuse vertilgt.

Was bleibt? - Die Freude am Jagen und Töten

Wenn nun „Tollwut“, „Räude“ und „Fuchsbandwurm“ als „Jägerlatein“ entlarvt sind, was sind dann die wahren Gründe für die Fuchsjagd?

Hier geben die einschlägigen Jagdzeitschriften und Jäger-Foren im Internet schnell Aufschluss: Von „Lust am Nachstellen und Erbeuten“ ist dort die Rede, von der „Waidmannsfreude, einen Fuchs im Schrotschuss rollieren (sich überschlagen – Anm.) zu lassen“, vom „Reiz der winterlichen Fuchsjagd“, vom „Jagdtrieb“, vom „Jagdfieber“ und vom „Kick“, den der Jäger beim tödlichen Schuss erlebt.

„Die Freude am Töten allein kann jedoch nicht als vernünftiger Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes angesehen werden“, so Rechtsanwalt Dominik Storr, der die Tierschutzorganisationen vertritt. Die eingereichte Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz hält der auf Jagdrecht spezialisierte Jurist nicht nur für berechtigt, sondern auch für absolut begründet.

Neustadt, den 25.02.2013


Rechtsanwalt 
Dominik Storr
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