Haustierabschuss in Deutschland

HAUSTIERABSCHUSS: Vom Gesetzgeber legalisiert!

hta3_www.jpgDeutschen Jägern ist es durch das Bundesjagdgesetz und die Landesjagdgesetze erlaubt, freilaufende und angeblich wildernde Hunde und streunende Katzen im Sinne des Jagdschutzes zu töten. Katzen gelten als streunend und dürfen von Jägern erschossen werden, wenn sie sich – je nach betreffendem Landesjagdgesetz – 200 bis 500 Meter vom nächsten bewohnten Haus aufhalten. Wiederum durch das jeweils geltende Landesjagdgesetz ist auch geregelt, ob dabei überhaupt ein „Wildern“ erkennbar sein muss oder nicht.  

Ähnliches gilt ebenfalls für Hunde. Ein Abschuss ist erlaubt, wenn sich der Hund außerhalb des Einwirkungsbereiches seines Halters befindet. Auch hier lassen einzelne Landesjagdgesetze zu, den Hund zu töten, wenn er keinem Wild ersichtlich nachstellt. Oft wurde schon Hundehaltern sogar mit dem Abschuss ihres Hundes gedroht, obwohl er angeleint war.

Kommt es zu einem Rechtstreit nach dem Abschuss eines Hundes, muss nicht der Jäger beweisen, dass der Hund gewildert hat, sondern der Halter muss den Beweis erbringen, dass sein erschossener Vierbeiner keinem Wild nachstellte. Jährlich verlieren so abertausende Hunde und Katzen durch Jägerhand ihr Leben oder werden angeschossen. Das betroffene Tier – sofern es überlebt – behält einen dauerhaften physischen und psychischen Schaden; das Leid und die Trauer der Halter ist schwer in Worte zu fassen.

Keine offiziellen Zahlen – hohe Dunkelziffer

hta2_www.jpgEs gibt kaum offizielle Zahlen, wie viele Katzen und Hunde von Jägern erschossen oder auf andere Art und Weise – zum Beispiel in Fallen – getötet werden. Allein in Nordrhein-Westfalen wurden nach offiziellen Angaben im Rahmen des so genannten „Jagdschutzes“ im Jagdjahr 2008/2009 128 Hunde und 11.385 Katzen getötet.

Da Haustierabschuss in der Öffentlichkeit verständlicherweise ein hochsensibles Thema ist, werden Abschüsse von den Tätern selten eingestanden. Daher ist davon auszugehen, dass die Dunkelziffer um ein vielfaches höher liegt. Eine Meldepflicht existiert nicht! In Jägerkreisen gilt bei diesem heiklen Thema – um negative Publicity zu vermeiden – der „3-S-Grundsatz“: Schießen, Schaufeln, Schweigen.

NamhafteTierschutzorganisationen gehen davon aus, dass zwischen 250.000 und 300.000 Katzen und 20.00 bis 30.000 Hunde in Deutschland pro Jahr von Jägern erschossen oder durch Fallen brutal verstümmelt und getötet werden.

Katzen im Revier nicht erwünscht

hta3_www.jpgViele Jäger machen kein Geheimnis daraus, dass sie Katzen – wenn sich die Möglichkeit ergibt – gerne „nebenbei“ erschießen, sie anschließend verscharren oder als Verkehrsopfer getarnt auf der Straße „entsorgen“. Nicht selten landen sie auch auf dem „Luderplatz“ (Anlockplatz zum Erlegen von „Raubwild“, vorzugsweise Füchse).

Die Dunkelziffer, wie viele Katzen vom jagdlich geführten Hunden mit Zustimmung des Jägers gerissen werden, kann nur erahnt werden.

So bleibt vielen Tierhaltern nur die Sorge und die zermürbende Ungewissheit, was mit ihrem geliebten Haustier geschehen ist, denn sie wissen nicht, dass ihr Tier, vom Jäger getötet und verscharrt, unter der Erde liegt.

Haltlose Jäger-Argumentation

Jäger argumentieren, Katzen würden die Singvögelbestände massiv gefährden oder könnten gefährlich für Junghasen und Hühnervögel werden. Wissenschaftliche Studien und Erfahrungen widerlegen jedoch diese Behauptung eindeutig!

So gibt es zum Beispiel im Großraum Berlin zwei Drittel aller in Deutschland vorkommenden Vogelarten und 40.000 bis 100.000 freilebende Katzen. Bisher wurde dort kein Bestandsrückgang bei den Vogelarten festgestellt!

Skandalöse Gesetzgebung

Es ist  paradox bei Tieren von „wildern“ zu sprechen, da dieser Begriff in Gesetzestexten eindeutig als eine aktive Tat des unrechtmäßigen Erlegens und Aneignens von Wild durch eine Person definiert ist.

Der legalisierte Haustier-Abschuss durch Jäger in einem Land, in dem der Schutz der Tiere im Grundgesetz (Art. 20a GG) seit dem Jahr 2002 verankert und damit zur Staatszielbestimmung erhoben wurde, ist ein Skandal und stößt in der Bevölkerung auf strikte Ablehnung.

Die Tatsache, dass das Töten von Haustieren im Bundesjagdgesetz unter „Jagdschutz“ aufgeführt ist, zeigt, dass es den Jägern und den Gesetzgebern nicht um Wild-, Arten- oder Tierschutz, sondern ausschließlich um den Schutz der Jagd, also um den Erhalt der Jagdbeute geht. Der legalisiere Haustier-Abschuss wurzelt in der übertriebenen Angst, „streunende“ Haustiere könnten jagdbares Wild reißen und damit die Strecke (Anzahl der erlegten Wildtiere) der Jäger schmälern.

 

Unsere Forderung:

Der Haustier-Abschuss durch Jäger muss umgehend durch eine Novellierung des Bundesjagdgesetzes und der Landesjagdgesetze strikt verboten werden. Zuwiderhandlungen müssen mit drakonischen Geldstrafen und dem Entzug des Jagdscheins geahndet werden.