Fallenjagd in Deutschland
Der Öffentlichkeit ist kaum bekannt, dass die Fallenjagd in Deutschland nach wie vor erlaubt und in den Jagdrevieren üblich ist.
Über diese tierquälerischen Jagdmethode sprechen Jäger in der Regel nicht gerne, um ihrem Image als „Heger und Pfleger der Natur und als selbst ernannte Tierschützer“ nicht zu schaden.
Die Annahme, in Deutschland seien nur Lebendfallen erlaubt, ist falsch! Totschlagfallen sind erlaubt, wenn auch dafür vom Gesetzgeber entsprechende Schutzmaßnahmen vorgeschrieben sind, wie beispielsweise so genannte „Fallenbunker“, in denen die Fallen zu platzieren sind.
Trotzdem werden immer wieder Totschlagfallen, darunter die grausamen „Tellereisen“, ohne Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften im offenen Gelände aufgestellt. Selbst gegen geschützte Greifvogelarten werden derartige Fallen eingesetzt.
Grausame Realität
Fallenjagd gehört zu den barbarischsten Jagdformen. Es ist dabei in der Betrachtung gleichgültig, ob die Jagd mit Totschlagfallen oder Lebendfallen durchgeführt wird.
Beide Fallenarten sorgen für extremes Tierleid. Keine Totschlagfalle garantiert den sofortigen Tod des Tieres; stunden- und tagelanges Leiden in der Falle oder ein Entkommen mit zerschlagenen oder abgetrennten Gliedmaßen sind keine Ausnahme.
Bei Lebendfallen geraten die gefangenen Tiere in den beengten Behältnissen in Todesangst und verletzen sich häufig. Obwohl regelmäßige Kontrollzyklen vorgeschrieben sind, sterben nicht wenige Tiere in ihrer Panik an Herzversagen oder verhungern und verdursten. Denn zu der grundsätzlichen Brutalität kommt eine weitere Verschärfung, wenn die Fallen nicht wie vorgeschrieben in kurzen Abständen von den Jägern kontrolliert werden.
In Fallen können alle Tierarten geraten
Die Fallenjagd konzentriert sich in erster Linie auf Fuchs, Marder und Waschbär, dient aber auch als probates Mittel in aller Stille streunende Hauskatzen zu „beseitigen“. Die Grundproblematik bei dieser Jagdmethode besteht darin, dass eine Falle – auch wenn diese auf eine bestimmte Tiergröße ausgerichtet ist – nicht selektieren kann, welche Tierart ihr zum Opfer fällt. So kann beispielsweise eine Hauskatze in eine Fuchsfalle geraten, zumal häufig mit Ködern und Lockstoffen gearbeitet wird, die nicht nur eine bestimmte Tierart anlocken.
Viele Jäger, die sich unter Missachtung wissenschaftlicher Erkenntnisse durch die generelle Erlaubnis zur Haustierjagd angespornt fühlen, sehen somit in der stillen „Beseitigung“ dieser „Wilderer“ ein willkommenes Beiwerk der Fallenjagd.
Auch Hunde können Opfer der tückischen Fallenjagd werden. Für Hunde stellen in erster Linie Schlagfallen eine Gefahr dar.
Achtung: Fallen drohen überall
Falsch ist auch die Annahme, dass die Fallen nur im tiefen Wald fernab von Wanderwegen aufgestellt werden. Das Gegenteil ist der Fall, sie werden meistens in der Nähe von jagdlichen Einrichtungen, wie z.B. Hochsitzen oder in der Nähe von Waldwegen aufgestellt, um die Kontrollgänge zu erleichtern.
Selbst unmittelbar im Umfeld von Wohngebieten oder Kleingartenanlagen wird die Fallenjagd betrieben. Dies geschieht unter anderem mit der Begründung, die Bevölkerung vor dem „gefährlichen“ Fuchs zu beschützen, der Überträger von Tollwut und Fuchsbandwurm sein kann.
Dass die Tollwut hierzulande ausgerottet ist und es weitaus wahrscheinlicher ist, vom Blitz erschlagen zu werden als am Fuchsbandwurm zu erkranken, wird dabei verschwiegen. Deutschlandweit infizieren sich jährlich gerade einmal 20 Menschen, die meisten davon Angehörige von Risikogruppen (z.B. Jäger).
Mehr geht es den Jägern darum, unliebsame Jagdkonkurrenten, wie beispielsweise den Fuchs, auszuschalten.
Unsere Forderung:
Fallenjagd muss als barbarische Jagdmethode geächtet und umgehend durch eine Novellierung des Bundesjagdgesetzes und der Landesjagdgesetze prinzipiell verboten werden. Zuwiderhandlungen müssen mit drakonischen Geldstrafen und dem Entzug des Jagdscheins geahndet werden.